| Eingabefehler und Irrtümer betreffend Beschreibungen,
Informationen und Preise bleiben vorbehalten.
Bali Style Villas vermietet Ferienhäuser im Auftrag der gegenwärtigen
Besitzer bzw. Vertreter und organisiert und vermittelt Aktivitäten
vor Ort. Sämtliche Informationen über Unterkünfte, Umgebung
sowie Infrastruktur wurden vor Ort mit grösstmöglicher Sorgfalt
zusammengetragen und entsprechen dem Stand per Herbst 2004.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Bali Style Villas (nachfolgend
BSV genannt) als Veranstalter.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und BSV kommt mit der Entgegennahme Ihrer
schriftlichen Buchung bei BSV zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden
die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt den AVRB) für Sie
und BSV rechtsgültig.
2.2. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf
unserer Webseite. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn diese
von BSV vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind. Die Leistungen
von BSV beginnen, wenn in der Reisebeschreibung nicht anders vermerkt,
bei Ihrer Ankunft am Flughafen in Denpasar, Bali. Für die Anreise
sind Sie selber verantwortlich.
3. Mietpreise & Transfer
3.1. Die Mietpreise ersehen Sie aus dem Beschrieb des jeweiligen Objektes
auf unserer Webseite. Sämtliche Preise sind zum aktuellen Durchschnittskurs
von US$ in CHF umgerechnet und entsprechen den örtlichen Mietpreisen
der Besitzer/Vermieter. Die Angaben verstehen sich pro Nacht und pro Villa.
Einige Villen verrechnen zuzüglich eine lokale Staats- und eine Servicetaxe
(gem. Detailbeschrieb der einzelnen Häuser).
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
Preisänderungen siehe Ziffer 6.
3.2. Der Transfer vom Flughafen zu Ihrer Villa und retour ist im Mietpreis
inbegriffen.
3.3. Bei Einreise muss am Flughafen für das Touristenvisum (US$
25.00 pro Person) bezahlt werden; bei Ausreise wird eine Flughafentaxe
von Rupiah 100 000 (ca. CHF 15 / Euro 10) pro Person erhoben.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen der einzelnen Häuser sind individuell geregelt.
Die entsprechenden Bedingungen entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung
der einzelnen Villen auf unserer Webseite.
Generell gilt jedoch folgendes:
4.1. Eine Anzahlung (individueller Prozentsatz des Rechnungsbetrages
des jeweiligen Objektes gem. Detailbeschrieb) wird fällig sofort
bei Erhalt der definitiven Buchungsbestätigung. Der Restbetrag hat
bis spätestens 8 Wochen vor Abreise bei BSV einzutreffen. Bei nicht
fristgerechtem Eintreffen der Zahlungen kann BSV das Mietobjekt ohne Vorankündigung
und unter Geltendmachung der Annullationskosten gemäss Ziffer 5 anderweitig
vergeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente
nach Eingang der Restzahlung zugestellt.
4.2. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 8 Wochen vor Abreise) ist
der Gesamtbetrag unmittelbar bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
4.3. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 / Euro 100
wird pro Auftrag verrechnet. Diese Bearbeitungsgebühr wird nicht
rückerstattet und ist nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung
gedeckt.
5. Annullation/Umbuchungen
5.1. Allgemeines: Wenn Sie eine Buchung annullieren, müssen Sie dies
BSV schriftlich (per E-Mail und per Fax) mitteilen. Gleichzeitig sind
die bereits erhaltenen Reisedokumente BSV zurückzugeben.
5.2. Bei einer Annullation oder Umbuchung (Reisedatum/Unterkunft) erhebt
BSV, neben allfälligen Annullationskosten gemäss Ziff. 5.3.,
eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 / Euro 100
pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr wird nicht durch eine allfällige
Annullationskostenversicherung gedeckt.
5.3. Bei Annullationen oder Änderungen/Umbuchungen werden folgende
Annullationskosten erhoben:
Die Kosten bei Annullation oder Änderungen/Umbuchungen der einzelnen
Häuser sind individuell geregelt. Die entsprechenden Bedingungen
entnehmen Sie bitte dem Detailbeschrieb der einzelnen Villen.
Massgebend für die Berechnung des Annullations-/Änderungsdatums
ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung (E-Mail und Fax)
bei BSV; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag
massgebend.
5.4. Sollten Sie noch keine Annullationskostenversicherung abgeschlossen
haben, welche in Härtefällen Ihre Annullationskosten deckt,
empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss einer entsprechenden Versicherung
bei ELVIA (www.elvia.ch).
6. Programm-/Preisänderungen
6.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: BSV behält sich ausdrücklich
das Recht vor, Angaben auf der Website, Leistungsbeschreibungen sowie
Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert
Sie BSV vor Vertragsabschluss über die Änderungen.
6.2. Änderungen nach Vertragsabschluss: BSV behält sich auch
das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Mietpreise) zu
ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
dies erfordern. BSV bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen
anzubieten.
6.3. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen
ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss.
Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
Wechselkursänderungen
Staatlich verfügten Preiserhöhungen in der Schweiz und in Indonesien
(z.B. MwSt)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese
an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
6.4. Führt die Änderung einer vereinbarten Leistung zu einer
erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt
die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
Sie können die Vertragsänderung annehmen.
Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich
(per E-Mail und Fax) vom Vertrag zurücktreten und erhalten den bereits
bezahlten Reisepreis zurückerstattet (die Frist ist eingehalten,
wenn BSV Ihre Mitteilung am 5.Tag per E-Mail und per Fax erhält).
7. Beanstandungen
7.1. Allgemeines: Entspricht eine erbrachte Leistung nicht der vertraglichen
Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und
verpflichtet, bei der lokalen BSV-Vertretung unverzüglich diesen
Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht
möglich oder ist sie nicht genügend, müssen Sie sich die
gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe
schriftlich bestätigen lassen. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung
für die spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche.
Die BSV-Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung
schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, im Namen von
BSV irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
7.2. Mietobjekt: Sollten zu Beginn oder während Ihres Aufenthaltes
Mängel am Mietobjekt, dessen sanitären und elektrischen Installationen
auftreten oder andere Leistungen zu beanstanden sein, müssen Sie
diese unverzüglich der lokalen BSV-Vertretung melden. Sollte diese
nicht in der Lage sein, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben,
müssen Sie unverzüglich BSV direkt über die Beanstandung
in Kenntnis setzen (s. Ziffer 7.1.). Stillschweigen gilt als Anerkennung
des vertragsmässigen Zustandes einer vereinbarten Leistung.
7.3. Sofern Sie Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen
gegenüber BSV geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung
innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich bei BSV einreichen zusammen
mit der Bestätigung der lokalen BSV-Vertretung oder des Leistungsträgers
und allfälligen Beweismitteln.
8. Haftung
8.1. Haftungsausschluss: BSV haftet nicht, wenn die Nichterfüllung
oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende
Ursachen zurückzuführen ist:
Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise wie z.B.
verzögerte Anreise
Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse/Beeinträchtigungen
durch Dritte, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt
sind (z.B. Flugverspätungen oder Streiks)
Höhere Gewalt oder Ereignisse, welche BSV trotz gebotener Sorgfalt
nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
8.2. Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
BSV kann für Veranstaltungen und Ausflüge, die Sie direkt in
Bali buchen, keine Haftung übernehmen.
8.3. Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt einschliesslich Inventar.
Als Mieter haben Sie das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. Sie
haften für die von Ihnen und Ihren Mitbewohnern verursachten Schäden.
Diese müssen vor der Abreise gemeldet und bezahlt werden. Pro Villa
dürfen nicht mehr Personen untergebracht werden, als auf der Webseite
und in Ihrer Bestätigung angegeben sind. Sollte die lokale BSV-Vertretung
oder der Besitzer/das Management zu Beginn oder während Ihres Aufenthaltes
eine Überzahl an Teilnehmern feststellen, sind sie berechtigt, die
Übergabe des Mietobjektes zu verweigern resp. die sofortige Rückgabe
zu verlangen.
8.4. Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und
Erkrankungen als Folge der Nicht- oder nicht gehörigen Erfüllung
des Vertrages haftet BSV, sofern die Schäden durch BSV verschuldet
sind. Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nicht- oder
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung
von BSV auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser
der Schaden sei vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt
worden.
9. Diverses
9.1. Wir organisieren Ihren Transfer vom Flughafen in Ihre Villa. Bitte
geben Sie uns Ihre Ankunftszeit, Airline und Flugnummer beim Buchen bekannt.
Check-in ist generell am frühen Nachmittag möglich. Selbstverständlich
sind wir bemüht, Sie nach der langen Anreise schnellstmöglich
in Ihrer Villa unterzubringen. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Abflugszeit
mit damit wir beim Besitzer einen möglichst späten Check-out
für Sie beantragen können.
9.2. Bitte rechnen Sie Ihre Kosten für Telefonbenützung, Lebensmitteleinkäufe
und andere zusätzliche Dienstleistungen direkt mit dem zuständigen
Hauspersonal ab.
9.3. Alle Villen verfügen über westliche Standards und sind
luxuriös ausgestattet. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass
Sie in einem tropischen Land Ferien machen und die Natur hier ihre eigenen
Gesetze hat. Die meisten Häuser sind im typisch balinesischen, offenen
Stil gebaut und verfügen nur teilweise über Klimaanlage. Bitte
beachten Sie die Detailbeschreibung der einzelnen Häuser.
9.4. Die meisten Villen werden übers Jahr auch immer wieder von
ihren Besitzern genutzt. So ist im einen oder anderen Haus auch ein Haustier
zuhause. Bitte achten Sie auf die Detailbeschreibung der einzelnen Villen.
9.5. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten
gilt schweizerisches Recht und wird Zürich als ausschliesslicher
Gerichtsstand vereinbart.
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